Bingen ist Kerngebiet – der konkrete Liegeplatz bleibt entscheidend
Die kurze regionale Planung macht Bingen zum Ausgangspunkt des mobilen Angebots. Daraus folgt jedoch keine pauschale Erlaubnis für Arbeiten an jedem Steg. Gerade im Winterhafen zeigen veröffentlichte Betreiberhinweise, dass einzelne Regeln sehr konkret sein können.
Vor einem Termin wird deshalb nicht nur der Ortsname abgefragt. Entscheidend sind der tatsächliche Liegeplatz, die gewünschte Leistung, mögliche Wasser- oder Stromvorgaben und ein sicherer Bewegungsraum rund um das Boot.

